Erfahrungen & Bewertungen zu Hüber GmbH Versicherungsmakler

kampfsport.versichert

Privathaftplicht mit Trainerschutz

Weil Kampfsportler wissen was Kampfsportler brauchen!

Die Highlights auf einen Blick

Maßarbeit für Trainer

Das wichtigste zuerst - Der Trainerschutz

Der Baustein-Trainerschutz bietet dir als Trainer deutlich mehr Absicherung als man von einer normalen Privaten Haftplicht erwarten kann.
Der Trainerschutz versichert dich als Trainer auch wenn du Trainings, Kurse, Lehrgänge oder Vorträge auf eigene Rechnung abhältst. Also selbstständig im Nebenberuf ein zusätzliches Einkommen hast. 

In einer normalen Privathaftplichtversicherung wäre dies nicht versichert!

Unser Trainerschutz bietet dir hier, über die hervorragenden Leistung unserer Sorglos-Haftpflicht hinaus, Versicherungsschutz.  

So ist Deine selbstständige  'Lehrtätigkeit' als Trainings- und  Kursleiter ebenso haftpflichtversichert, als auch von dir genutzte angemietete Räumlichkeiten. 


Top versichert mit Garantie: Sorglos-PHV + Trainerschutz

  • Forderungsausfall (wenn Du selbst geschädigt wurdest und der Verursacher nicht zahlen kann)
  • Bis zu 100.000 € für Haftpflichtansprüche Versicherter untereinander bei Personenschäden.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Beaufsichtigung von minderjährigen Kindern
  • Bis zu 100.000 € für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (z.B. als Umzugshelfer)
  • Bis zu 50.000 € für Schäden durch "deliktunfähige" Personen 
  • Bauherren-Haftpflicht für Projekte bis zu 250.000 € Bausumme
  • Bis 10.000 € für Schäden beim Be- und Entladen von Kfz
  • Dich als Versicherungsnehmer/-in
  • Deine/n Ehe- oder eingetragene/n Lebenspartner/-in
  • Deine/n Lebensgefährte/Lebensgefährtin in häuslicher Gemeinschaft
  • Deine minderjährigen, unverheirateten Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
  • Deine volljährigen Kinder in der Schul- und Berufsausbildung und volljährige pflegebedürftige Kinder
  • Gastkinder, Austauschschüler und Au-Pairs (bis zu 12 Monate)
  • Personen, die Du im privaten Umfeld beschäftigst, z.B. Haushaltshilfen

30 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Eine hohe Versicherungssumme ist wichtig, denn insbesondere bei Personenschäden gehen Schadenersatz-Forderungen schnell in Millionenhöhe. Schäden durch "deliktunfähige" Personen bis 50.000 € Nach dem Gesetz können z.B. Kinder unter 7 Jahren für das, was sie anstellen, nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfällen im Zusammenhang mit Kfz und Bahnen gilt sogar eine Altersgrenze von 10 Jahren. Erwachsene können z.B. wegen einer Demenz als "deliktunfähig" gelten. Auch wenn Geschädigte hier rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Schadenersatz hätten, zahlt die Sorglos-PHV trotzdem bis zu 50.000 €. Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Kinder, Enkelkinder und sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende deliktunfähige Angehörige.

Internet
Hier sind Schäden versichert, die — trotz üblicher und aktueller Sicherungsmaßnahmen wie Virenscanner, Firewall etc. — aus dem Austausch, der Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder Datenträger entstehen. Zum Beispiel die Löschung, Zerstörung oder Veränderung von Daten bei Dritten durch Viren oder Schadprogramme. Bewusste Eingriffe sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Forderungsausfall
Wenn Du von jemandem geschädigt wirst, der keine Privat-Haftpflichtversicherung hat und der auch nicht über genug Geld verfügt, um Dir den Schaden zu ersetzen, erhältst Du den Schadenersatz von der Sorglos-PHV. Die "Forderungsausfall-Versicherung" ersetzt  Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn Dir von einem Gericht in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein Schadenersatz zugesprochen wurde und der Verursacher nicht zahlen kann.

Entschädigung zum Neuwert
Wenn beschädigte oder zerstörte Sachen nicht älter als ein Jahr alt sind, erstattet die Sorglos-PHV (wenn Du das für den Geschädigten möchtest) zum Neuwert bis zu 3.000 €. Ausgeschlossen sind davon u. a. Computer, Film- und Fotoapparate sowie mobile Kommunikations- und Navigationsgeräte.

Auslandsaufenthalt
Dein Sorglos-Haftpflichtschutz gilt auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte:

weltweit bis zu drei Jahren
in Europa bis zu fünf Jahren

Private Teilnahme an Amateur-Kampfsportwettkämpfen 
Ob Judo-Wettkampf, Kata-Meisterschaft, Karate Kumite, Grappling - die private Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist mitversichert, ebenso das Trainig dafür. 

Wassersport 
Mitversichert ist der private Gebrauch Deiner eigenen:

Motorboote bis 11 kW (15 PS)
Segelbooten bis 10 m2 Segelfläche
Surfbretter
Kitesurf-Geräte

und der gelegentliche Gebrauch von gemieteten oder geliehenen:

Segelbooten
Jet-Ski bis 55 kW (75 PS)
Motor- oder Hausbooten bis 55 kW (75 PS)
 
Tiere 
Diese Tiere und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren sind im Sorglos-Tarif mitversichert:

Haltung von Nutztieren (außer Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren)
Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z.B. Katzen),
gezähmten Kleintieren und Bienen.
Signal- und Behinderten-Begleithunde
Hüten fremder Hunde (sofern nicht gewerblich)
Reiten und Hüten fremder Pferde (zu privaten Zwecken)
Fahren fremder Fuhrwerke (zu privaten Zwecken)
Flurschäden durch privat gehaltenes Kleinvieh 

Private Teilnahme an Radrennen 
Ob Straßenrundfahrt, Triathlon, Mountainbiking – die private Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist mitversichert, ebenso das Trainig dafür.

Gefälligkeitshandlungen bis 100.000 €
Wichtig für alle, die gern helfen und in den meisten Privat-Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt: 
Schäden, die Du verursachest, während Du anderen einen Gefallen tust. Zum Beispiel, wenn Du bei einem Umzug hilfst und beim Einrichten der Küche auf das Cerankochfeld trittst.


Notfallhelfer
Wenn Du (oder eine andere versicherte Person) bei einem Notfall freiwillige Hilfe von anderen Personen bekommst, sind diese Personen mitversichert. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die den Helfern durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.


Betreuung von Kindern
Schutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche der zu betreuenden Kinder.


Wichtig für Tagesmütter und -väter:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern. Im Sorglos-Tarif ist die Anzahl der Kinder nicht begrenzt. Versicherungsschutz besteht auch für eine berufliche (entgeltliche) Betreuung (allerdings nicht in Betrieben und Institiutionen wie Kindergärten o.ä.).


EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT UND FREIWILLIGENARBEIT
 Unser Sorglos-Tarif unterstützt soziales Engagement und schützt Dich bei ehrenamtlichen Tätigkeiten z.B. in:
Kranken- und Altenpflege, Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit
Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
Sportvereinen, Musikgruppen, Pfadfindern o.ä. Gruppen

Beachte, dass öffentliche / "hoheitliche" Ehrenämter wie z.B. als Bürgermeister/-in, Gemeinderatsmitglied, Schöffe/Schöffin, Laienrichter/-in, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und Ehrenämter mit beruflichen Charakter wie z.B. Betriebs- oder Personalrat/-rätin nicht unter den Versicherungsschutz fallen.


Praktikum
Schäden während eines Praktikums von bis zu drei Monaten Dauer sind mitversichert. 

Versicherungsschutz für Schäden an zur Verfügung gestellten Gerätschaften besteht bis zur Versicherungssumme für Sachschäden


Nebentätigkeiten mit einem Jahresumsatz bis 17.500 € / Jahr
Hier sind Schäden versichert, die im Rahmen folgender selbstständiger Nebentätigkeit entstehen und für die kein anderweitiger Haftpflichtschutz besteht:

Verkauf auf Flohmärkten und Basaren
Vertrieb von Kleidung, Haushaltsartikeln, Kosmetika, Schmuck, Souvenirs
Erteilung von Fitnesskursen, 
Musik- und Nachhilfeunterricht
Mitwirkung bei Karnevalsveranstaltungen
Textile Handarbeiten, 
Alleinunterhaltung, Daten und Texterfassung mit eigener Technik, 
Fotografie, 
Kunst und Kunsthandwerk, 
Friseur 
und 
Tierbetreuung.


Beispiel: Ein Hobbyfotograf fotografiert auf einer Familienfeier. Für ein Saalfoto benutzt er eine Leiter, die dabei umkippt und auf einen eingedeckten Tisch fällt. Gläser und Geschirr gehen zu Bruch.


ANSPRÜCHE VON ARBEITGEBERN, DIENSTHERREN UND ARBEITSKOLLEGEN BIS 10.000 €
Versichert sind Schäden an Sachen von Arbeitgebern/Dienstherren oder Kollegen, die aufgrund einer betrieblich veranlassten Tätigkeit entstanden sind. 


Beispiel: Ein Arbeitnehmer beschädigt in alkoholisiertem Zustand eine Maschine seines Arbeitgebers. Dieser fordert wegen grob fahrlässigen Verhaltens Schadenersatz für die Reparaturkosten. 
Die Selbstbeteiligung beträgt hier 150 €.

Bauherren-Haftpflicht bis 250.000 € Bausumme

Neubauten, Umbauten, Abbruch und Grabearbeiten bis zu einer Bausumme von 250.000 € (je Bauvorhaben) sind in der Sorglos-Privathaftpflicht mitversichert. In diesen Fällen sparst Du dir den Abschluss einer separaten Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Erneuerbare Energien

Im Sorglos-Tarif mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber/-in und Betreiber/-in von
  • Fotovoltaikanlagen
  • Solaranlagen
  • Blockheizkraftwerken
  • Wasserkraftanlagen
  • Wärmepumpenanlagen (sofern die Wärme ausschließlich selbst genutzt wird; Geothermieanlagen bis 100m Bohrtiefe)
  • Windkraftanlagen mit einer Gesmthöhe von 50 m.
Die Einspeisung in ein fremdes Stromnetz ist mitversichert. Bitte beachten:
  • Die Anlagen müssen sich auf den mitversicherten Gebäuden oder Grundstücken befinden.
  • Außer Versicherungsnehmer/-in bzw. mitversicherten Personen dürfen keine weiteren Personen an der Anlage beteiligt sein.

Schlüsselverlust

Wenn Dir der Hausschlüssel abhanden kommt, kann das teuer werden - zum Beispiel wenn in einem Mehrfamilienhaus die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Sehr aufwändig kann ein Ersatz für beruflich genutzte Schlüssel werden. Dasselbe gilt natürlich auch für deine Sporthallen-, Gymnastikhallen-, oder Sportstudioschlüssel. Deshalb ist in unserer Sorglos-Privathaftpflicht das Abhandenkommen von eigenen und fremden privaten sowie fremden, nicht privaten Schlüsseln und Codekarten (inklusive Mietwagenschlüssel) versichert.

Mietsachschäden

Schäden an Räumen (zu privaten Zwecken gemietet): Als Mieter haftest Du für Schäden an der Wohnung. Diese sind bis zur Versicherungssumme mitversichert. Ausgenommen sind:
  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
  • Schäden an Heizungs-, Maschinen- und Warmwasseranlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
  • Glasschäden die anderweitig versicherbar sind
  • Schäden durch Schimmelbildung
Bei Einschluss vom Trainerschutz; auch Schäden an Räumen die Du zu Lehrzwecken gemietet hast. Mietsachschäden am Inventar einer Reiseunterkunft im In- oder Ausland:
  • Diese sind bis zu 50.000 € mitversichert
Schäden an beweglichen Sachen: Dinge, die Du zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben, sind ebenfalls bis zu einer Höhe von 10.000 € versichert. Ausnahmen:
  • Fahrzeuge
  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
  • Schäden an Schmuck, Wertsachen oder geliehenem Geld
Die Selbstbeteiligung beträgt jeweils 150 €.

Gewässerschäden

Du haftest auch für Gewässerschäden durch Heizöl, Lacke, Terpentin oder Ähnliches. Im Sorglos-Tarif ist versichert
  • Ober- oder unterirdische Heizöltanks (auf mitversicherten Grundstücken) bis zu einem Fassungsvermögen von 10.000 Liter
  • Haushaltsübliche Stoffe (z.B. Lacke) für Behältnisse bis 205 Liter bzw. Kilogramm pro Behältnis; insgesamt bis 1.000 Liter bzw. Kilogramm
Für größere Heizöltanks bietet Dir kampfsport.versichert eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an.

Schäden beim Be- und Entladen von Kfz bis 10.000 €

Beispiel: Du lädst gerade auf dem vollen Supermarkt-Parkplatz Deine Wochenendeinkäufe ins Auto, da drückt eine Windböe Deinen Einkaufswagen gegen ein anderes Fahrzeug. Lackschäden und ein defektes Rücklicht sind die Folgen. Bleib entspannt: Auch solche Schäden übernimmt der Sorglos-Tarif. Die Selbstbeteiligung beträgt hier 300 €.

Falsches Tanken bei geliehenen Kfz bis 3.000 €

Wenn Du ein Kfz mietest, leihst, oder Dir überlassen wird und Du versehentlich z. B. Benzin statt Diesel tankst, übernimmt unser Tarif daraus entstehende Schäden bis zu einer Höhe von 3.000 €.

"Mallorca-Deckung" für im Ausland gemietete Fahrzeuge

Wenn Du im europäischen Ausland* ein Fahrzeug mietest, gelten dafür die im jeweiligen Land festgelegten Kfz-Haftpflichtsummen. Diese können recht niedrig sein. Reicht der landesübliche Kfz-Haftpflichtschutz nicht aus, um einen Schaden zu bezahlen, übernimmt die Sorglos-Haftpflicht den Differenzbetrag bis zur Versicherungssumme

* Europa einschließlich der kanarischen Inseln und der Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

Die Sorglos-Privathaftpflicht bietet zusätzliche Sicherheit:

  • Leistungs-Garantie: Wir garantieren, dass unsere Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Kundenvorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Bedingungen (Stand 01.01.2014) abweichen.
  • Leistungsverbesserungs-Garantie: Werden Leistungen ausschließlich zum Kundenvorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten diese Verbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag, ohne dass eine Umstellung beauftragt werden muss.
  • Produktverbesserungs-Garantie: Werden Leistungsverbesserungen gegen Mehrbeitrag eingeführt, so können Sie Ihren bestehenden Vertrag entsprechend aufwerten.
  • Besserstellungs-Garantie: Wir leisten im Schadenfall auch, wenn Ihr aktueller Vertrag die Leistung nicht vorsieht, diese aber Bestandteil Ihres direkten Vorvertrages war.
Private Haftpflicht mit Trainerschutz 2

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Sorglos Produkt und der Erweiterung Trainerschutz in unserem Kampfkunst-Konzept (Stand:10.2018). Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang findest Du in den Versicherungsbedingungen. 
Gerne kannst Du uns dazu auch kontaktieren. 

Inhalte