Gefälligkeitshandlungen bis 100.000 €
Wichtig für alle, die gern helfen und in den meisten Privat-Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt:
Schäden, die Du verursachest, während Du anderen einen Gefallen tust. Zum Beispiel, wenn Du bei einem Umzug hilfst und beim Einrichten der Küche auf das Cerankochfeld trittst.
Notfallhelfer
Wenn Du (oder eine andere versicherte Person) bei einem Notfall freiwillige Hilfe von anderen Personen bekommst, sind diese Personen mitversichert. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die den Helfern durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Betreuung von Kindern
Schutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche der zu betreuenden Kinder.
Wichtig für Tagesmütter und -väter:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern. Im Sorglos-Tarif ist die Anzahl der Kinder nicht begrenzt. Versicherungsschutz besteht auch für eine berufliche (entgeltliche) Betreuung (allerdings nicht in Betrieben und Institiutionen wie Kindergärten o.ä.).
EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT UND FREIWILLIGENARBEIT
Unser Sorglos-Tarif unterstützt soziales Engagement und schützt Dich bei ehrenamtlichen Tätigkeiten z.B. in:
Kranken- und Altenpflege, Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit
Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
Sportvereinen, Musikgruppen, Pfadfindern o.ä. Gruppen
Beachte, dass öffentliche / "hoheitliche" Ehrenämter wie z.B. als Bürgermeister/-in, Gemeinderatsmitglied, Schöffe/Schöffin, Laienrichter/-in, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und Ehrenämter mit beruflichen Charakter wie z.B. Betriebs- oder Personalrat/-rätin nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
Praktikum
Schäden während eines Praktikums von bis zu drei Monaten Dauer sind mitversichert.
Versicherungsschutz für Schäden an zur Verfügung gestellten Gerätschaften besteht bis zur Versicherungssumme für Sachschäden
Nebentätigkeiten mit einem Jahresumsatz bis 17.500 € / Jahr
Hier sind Schäden versichert, die im Rahmen folgender selbstständiger Nebentätigkeit entstehen und für die kein anderweitiger Haftpflichtschutz besteht:
Verkauf auf Flohmärkten und Basaren
Vertrieb von Kleidung, Haushaltsartikeln, Kosmetika, Schmuck, Souvenirs
Erteilung von Fitnesskursen,
Musik- und Nachhilfeunterricht
Mitwirkung bei Karnevalsveranstaltungen
Textile Handarbeiten,
Alleinunterhaltung, Daten und Texterfassung mit eigener Technik,
Fotografie,
Kunst und Kunsthandwerk,
Friseur
und
Tierbetreuung.
Beispiel: Ein Hobbyfotograf fotografiert auf einer Familienfeier. Für ein Saalfoto benutzt er eine Leiter, die dabei umkippt und auf einen eingedeckten Tisch fällt. Gläser und Geschirr gehen zu Bruch.
ANSPRÜCHE VON ARBEITGEBERN, DIENSTHERREN UND ARBEITSKOLLEGEN BIS 10.000 €
Versichert sind Schäden an Sachen von Arbeitgebern/Dienstherren oder Kollegen, die aufgrund einer betrieblich veranlassten Tätigkeit entstanden sind.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer beschädigt in alkoholisiertem Zustand eine Maschine seines Arbeitgebers. Dieser fordert wegen grob fahrlässigen Verhaltens Schadenersatz für die Reparaturkosten.
Die Selbstbeteiligung beträgt hier 150 €.