Erfahrungen & Bewertungen zu Hüber GmbH Versicherungsmakler

Haftpflichtversicherung für Kampfsporttrainer (nebenberuflich)

Privathaftpflicht für Kampfsport-Trainer inklusive Trainerhaftpflicht (Sonderkonzept)

Kampfsport-Trainer (nebenberuflich) bis 17.500 EUR Jahreseinkommen versichert!
 Kein Selbstbehalt
 Sorglospaket
 Ausübung von Sport
 Schlüsselverlust
 Ehrenamt in Vereinen und Organisationen
   

Gleich kostenloses Angebot anfordern

 

Trainer-Privathaftpflicht (nebenberuflich)

Von Kampfsportlern für Kampfsportler entwickelt.

Haftpflichtversicherung für nebenberufliche Kampfsporttrainer 1

Die Highlights 

Unser Kampfkunstkonzept: Echt STARK

    • Deckungssumme: 30 Millionen €
    • Umfangreiche Leistungs- und Vorsorgegarantien
    • Forderungsausfälle
    • Neuwertentschädigung bis 3.000 €
    • Notfallhelfer
Haftpflichtversicherung für nebenberufliche Kampfsporttrainer 2
Noch viel Mehr

Trainerschutz

Im Nebenberuf selbstständig bis zu 17.500 EUR Jahreseinkommen mitversichert. Inklusive Trainerschutz!

Ehrenamt

Mitversicherung vieler ehrenamtlicher Tätigkeiten. 

Schlüsselverlust

Verlust oder Beschädigung fremder privater oder ehrenamtliche sowie fremder beruflich, dienstlich oder amtlich überlassene Schlüssel, Transponder oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion, inkl. Objektschutz. 

Betreuung von Kindern

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern.

FAQs zur privaten Haftplichtversicherung für Trainer

Eine Haftpflichtversicherung schützt sowohl den Trainer vor den finanziellen Folgen der Trainer-Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Wieviel und welche Einnahmen als Trainer hast du?

Als Ehrenamtlicher Mitarbeiter eines Vereins bist du zunächst einmal über die Vereinshaftplichtversicherung des Vereins versichert. Doch hier lauern oftmals schon die ersten Risiken für Dich.

Was du wissen musst:

Ist dein Verein Mitglied in einem der Landessportverbände?

Wenn ja so hat dein Verein in aller Regel eine Vereinshaftpflichtversicherung, über die deine ehrenamtliche Trainertätigkeit versichert ist. 
      • Vorausgesetzt:
        • Deine Trainertätigkeit nach Satzung auch im Sinn des Vereinszwecks.
        • Dein Verein hat die Versicherungsprämie bezalt und Jahresmeldung an den Versicherer war korrekt.
        • Du bist tatsächlich ausschließlich Vereinstrainer. Das heißt:
          • Du erhältst keine Vergütungen von Dritten (z.B. Kursgebühren von Teilnehmern, Lehrhonorare oder ähnliches).
          • Du gibst ausserhalb des deines Vereins keine Kurse, Lehrgänge, Unterricht.
Wenn dein Verein KEIN Mitlglied in einem der Landessportverbände ist musst du sehr genau prüfen:
    1. Ist der Verein gemeinnützig?
    2. Besteht eine Vereinshaftplichtversicherung?
      • Wenn ja; ist Deine Trainertätigkeit in dieser mit eingeschlossen?
      • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ob Deine Trainertätigkeit mit eingeschlossen ist? 
      • Fällt deine Trainertätigkeit unter den Passus "Ehrenamtlicher, Nebenberuflicher Übungsleiter"?
      • Bist du bei deinem Verein als selbstständiger Trainer, bzw. Honorar-Trainer tätig oder als geringfügig Beschäftiger Trainer angestellt.
      • Hast du über die Vereinshonorare hinaus, weitere Einnahmen als Trainer in Sport/Kampfsport?
    3. Ist dein Verein einem Verband angeschlossen und wenn ja welchem?
      • Wenn ja; bist Du als Trainer / Prüfer / Lehrkraft auch über die Haftpflicht deines Vereins/Verbands versichert, wenn du;  zum Beispiel: Unterricht gegen Honorar bei einem anderen Verein des Verbandes gibst oder Prüfungen abnimmst?

Machen wir es kurz: Das alles zu wissen und nachzufragen, ist mühselig, lästig und kann um Zweifelsfall trotz aller Sorgfalt trotzdem nicht vollständig sein. Und im schlimmsten Fall bist DU NICHT VERSICHERT.

Nun gibt es inzwischen einige Versicherer die in Ihren Haftplichtversicherungen auch Deckungserweiterungen für das Ehrenamt und/oder Selbstständige im Nebengewerbe anbieten. Leider wird oft übersehen: Es handelt sich hier um eine ganz einfache sogenannte AHB-Deckung, die wirklich nur ein Minimum an Schutz bieten kann. Leistungspunkte, die man heute als üblichen Standard ansehen würde (z. B. Mietsachschäden, Bearbeitungsschäden usw.), sind hier nicht mit abgesichert!

Trainerschutz

Unser Trainerschutz erweitert unsere Sorglos-Haftpflicht und versichert dich als Trainer, in deiner Lehrtätigkeit auch wenn du selbstständig tätig bist, Honorare oder Kursgebüren verlangst. Auch von dir gemietete Räumlichkeiten sind haftpflichtversichert.

Hast Du allerdings Mitarbeiter brauchst du eine Berufshaftplficht, die auch Deine Mitarbeiter versichert.

Auch wenn dein Trainereinkommen über 17.500 € liegt empfehlen wir Dir den Abschluss einer Berufshaftpflicht. 

Was, wenn Du jemand schädigst?

Fügst Du im Ehrenamt jemandem einen Schaden zu, musst Du dafür normalerweise nicht selbst haften. Als Erfüllungsgehilfe des Vereins muss dieser gem. § 278 BGB für den von Ihnen verursachten Schaden eintreten. Ob Du intern vom Verein in Regress genommen werden kannst, regelt im Zweifelsfall die Satzung.

Vorsicht

Ob der Verein eine Versicherung hat, ob die Prämie bezahlt ist, ob du in Regress genommen wirst, nichts ist unmöglich.

Nochmals Vorsicht

Die hier geschilderten Regelungen greifen ausschließlich bei Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit. Weiterhin greifen sie nur dann, wenn Du dich für einen Verein, Verband, sozialen Träger oder eine ähnliche eigenständige, gemeinnützige, juristische Person ehrenamtlich betätigst.

Sonstige Aktivitäten sind nicht versichert

Bist Du alleine oder über eine nicht eingetragene Gruppe (z. B. eine Interessen- oder Aktionsgemeinschaft) aktiv, hast Du aller Regel weder unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, noch können die Haftpflichtansprüche von Dir geschädigter Dritter weitergereicht werden.

In jedem Fall akzeptieren wir die Trainerlizenzen der folgenden Verbände:

  • DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund)
  • LSB (Landesportverbände)
  • DJB (Deutscher Judo Bund)
  • JJT (Fachtrainerlizenz der Verbands Jiu-Jitsu traditionell e.V.)
  • andere Vereine und Verbände auf Anfrage

 

Rowdy?

Beim Freundschaftstraining mit einem anderen Verein kollidiert Frank unverschuldet schwer mit einem anderen Jiu-Jitsuka. Dieser fordert allerdings nun Schmerzensgeld, Verdienstausfall für mehrere Monate und zieht gegen Frank dazu vor Gericht. Nun liegt es an der Privathaftpflicht die Forderungen zu prüfen und diese auch vor Gericht zum Schutz von Frank abzuwehren.

Unachtsam?

Lukas trainiert die Karate Kids des Vereins. Beim spielerischen Pratzen-Training stolpert eines der Kinder und bricht sich das Bein. Die Eltern klagen auf Schmerzensgeld und stellen Lukas eine Rechnung für den Nachhilfe-Lehrer, den das Kind benötigte weil es einige Zeit in der Schule fehlte. Der Verein nimmt Lukas in Regress.

Schlüsselverlierer?

Gerd hat beim Einkaufen seinen Haustürschlüssel verloren. Als wäre das allein noch nicht ärgerlich genug, ist am Schlüsselbund auch der Schlüssel zu seinem Arbeitsplatz sowie der Zentralschlüssel der Sporthalle befestigt.

Preiswert

Die PrivateHaftpflichtversicherung mit Trainerschutzersetzt deine bisherige Privathaftplichtversicherung. In aller Regel sind die Leistungen unseres Konzepts weitaus besser als das was du üblicherweise auf dem Markt findest oder dir der Versicherungsvertreter um die Ecke anbietet. Oftmals ist unser Sonderkonzept sogar günstiger als die bestehende Haftpflicht.

Sorglos

  • Leistungs-Garantie: Der Versicherer grantiert, dass die Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Kundenvorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Bedingungen (Stand 01.01.2014) abweichen.
  • Leistungsverbesserungs-Garantie: Werden Leistungen ausschließlich zum Kundenvorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten diese Verbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag, ohne dass eine Umstellung beauftragt werden muss.
  • Produktverbesserungs-Garantie: Werden Leistungsverbesserungen gegen Mehrbeitrag eingeführt, so kannst Du deinen bestehenden Vertrag entsprechend aufwerten.
  • Besserstellungs-Garantie: Der Versicherer leistet im Schadenfall auch, wenn Dein aktueller Vertrag die Leistung nicht vorsieht, diese aber Bestandteil Deines direkten Vorvertrages war.

Empfehlung

Unser Sonderkonzept wird von vielen Kampfsportlern empfohlen.

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