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Versicherungsschutz auch beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten (im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt der Versicherungsschutz allerdings rückwirkend, der Versicherte hat die erbrachten Leistungen grundsätzlich zu erstatten) |
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keine Rückforderung von Kosten bei Verfahrensabschluss durch Strafbefehl |
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Versicherungsschutz für alle Vergehen und bestimmte Verbrechenstatbestände (z.B. minderschwere Fälle) |
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Sonderregelung zum Rechtsschutzfall: als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Behörde (es kommt also Versicherungsschutz auch in Betracht, wenn die angebliche Straftat in die Zeit vor Abschluss des Spezial-Straf-Rechtsschutzes fällt) |
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Aufhebung von Risikoausschlüssen: im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gelten die Risikoausschlüsse der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (§ 3 ARB) als aufgehoben (Ausnahme: Bereich des Kartellrechts) |
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Versicherungsschutz für Honorarvereinbarungen mit dem Verteidiger: Übernahme der aufgrund einer Gebührenvereinbarung mit dem Verteidiger über die gesetzliche Vergütung (gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) hinausgehenden angemessenen Kosten; ohne Höchstentschädigungsgrenzen für bestimmte Verfahrensabschnitte |
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Versicherungsschutz für Kosten eigener Gutachter: Übernahme der angemessenen Kosten gutachtlicher Stellungnahmen (Privatgutachten), die bereits im Vorfeld bzw. außerhalb gerichtlicher Verfahren durch die Verteidigung veranlasst worden sind |
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Versicherungsschutz für anwaltliche Tätigkeiten auch im Verwaltungsrecht: Übernahme der Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts zur Unterstützung der Strafverteidigung |
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Versicherungsschutz für einen Zeugenbeistand: Übernahme der Kosten eines anwaltlichen Beistandes, wenn eine versicherte Person als Zeuge vernommen wird und Gefahr läuft, sich selbst zu belasten |
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Versicherungsschutz für Reisekosten des Verteidigers: Kosten der Reisen des Verteidigers an den Ort des zuständigen Gerichts oder an den Sitz der Ermittlungsbehörde sind mitversichert |
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inklusive Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz |
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Versicherungsschutz für eine Firmenstellungnahme (beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen): Übernahme der Kosten einer vorsorglichen anwaltlichen Stellungsnahme für die betroffene Firma, wenn die tatsächlich für eine mögliche Straftat Verantwortlichen noch nicht feststehen |
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Die Leistungen sind verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) nebst etwa vereinbarter Spezialklauseln. |