Rechtsschutzversicherung für selbstständige Kampfsporttrainer (nebenberuflich)
Unser Spezialkonzept beinhaltet den sogenannten Spezial-StrafRechtsschutz für Privat, Beruf, Ehrenamt und für dich als Trainer
Der Spezial-StrafRechtsschutz ist für jeden Trainer ein MUSS!
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PrivatRechtsschutz für Kampfsport-Trainer inklusive TrainerRechtsschutz (Sonderkonzept)
Trainer-PrivatRechtsschutz (nebenberuflich)
Warum der Spezial-Straf-Rechtsschutz gerade für Trainer so wichtig ist
Spezial-Straf-Rechtsschutz (nebenberuflich)
Leistungs-Highlights des Spezial-Straf-Rechtsschutzes für Trainer
Trainer sind potentiell gefährdet
Inhalte
- 0.0.1
- 0.0.2 Du bist Kampfsport-, Selbstverteidigungs-Trainer im Verein oder Kampfsportschule und nebenberuflich tätig?
- 0.0.3 Dein Trainer-Einkommen ist unter 17.500 EUR jährlich
- 0.0.4 Du bist Ehrenamtlich tätig
- 0.0.5 Du hast eine Linzenz als Vereins- oder Verbandstrainer (nebenberuflich)
- 0.0.6 Du bist Geringfügig beschäftigt bei einer Kampfkunstschule
- 0.0.7 Unser Spezialkonzept beinhaltet den sogenannten Spezial-StrafRechtsschutz für Privat, Beruf, Ehrenamt und für dich als Trainer
- 0.0.8 Der Spezial-StrafRechtsschutz ist für jeden Trainer ein MUSS!
- 0.0.9 mehr lesen…
- 1 PrivatRechtsschutz für Kampfsport-Trainer inklusive TrainerRechtsschutz (Sonderkonzept)
- 2 Trainer-PrivatRechtsschutz (nebenberuflich)
- 3 Warum der Spezial-Straf-Rechtsschutz gerade für Trainer so wichtig ist
- 4 Spezial-Straf-Rechtsschutz (nebenberuflich)
- 5 Leistungs-Highlights des Spezial-Straf-Rechtsschutzes für Trainer
- 6 Trainer sind potentiell gefährdet

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Trainer bietet Versicherungsschutz, wenn die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) den Vorwurf einer angeblich vorsätzlich begangenen Straftat erhebt.
Hier erweist sich ein (in privaten und betrieblichen Rechtsschutzversicherungen regelmäßig enthaltener) normaler StrafRechtsschutz als unzureichend, weil dort im Grundsatz
Versicherungsschutz nur beim Vorwurf fahrlässig begangener Straftaten besteht.
Die Grenzen zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sind oftmals fließend, und die Staatsanwaltschaft, die verpflichtet ist, jedem Anfangsverdacht einer Straftat nachzugehen, unterstellt bei schwerwiegenden Vorwürfen häufig vorsätzliches Verhalten.
Im Übrigen sind viele Delikte nur bei vorsätzlicher Begehung überhaupt strafbar. Dem Beschuldigten drohen langwierige und belastende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, die mit Ruf- bzw. Imageschäden verbunden sind und eine Bedrohung der privaten wie beruflichen Existenz darstellen können. Um diesen Risiken Rechnung zu tragen und eine optimale Verteidigung zu ermöglichen, sieht der Spezial-Straf-Rechtsschutz besondere Leistungen vor, wie z.B. die Möglichkeit, mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen zu treffen und eigene Gutachter zu beauftragen.


