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Rechtsschutzversicherung für selbstständige Kampfsporttrainer (nebenberuflich)

Unser Spezialkonzept beinhaltet den sogenannten Spezial-StrafRechtsschutz für Privat, Beruf, Ehrenamt und für dich als Trainer
Der Spezial-StrafRechtsschutz ist für jeden Trainer ein MUSS!
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PrivatRechtsschutz für Kampfsport-Trainer inklusive TrainerRechtsschutz (Sonderkonzept)

Kampfsport-Trainer (nebenberuflich) bis 17.500 EUR Jahreseinkommen versichert!
Spezial-StrafRechtsschutz für nebenberufliche Trainer, Privat, Beruf und Ehrenamt
Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Einmaliger Verzicht auf die SB nach 5 schadenfreien Jahren
 Ehrenamt in Vereinen und Organisationen
 

Trainer-PrivatRechtsschutz (nebenberuflich)

TrainerRechtsschutz

Von Kampfsportlern für Kampfsportler entwickelt.

 

Warum der Spezial-Straf-Rechtsschutz gerade für Trainer so wichtig ist

TrainerRechtsschutz Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Trainer bietet Versicherungsschutz, wenn die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) den Vorwurf einer angeblich vorsätzlich begangenen Straftat erhebt. Hier erweist sich ein (in privaten und betrieblichen Rechtsschutzversicherungen regelmäßig enthaltener) normaler StrafRechtsschutz als unzureichend, weil dort im Grundsatz Versicherungsschutz nur beim Vorwurf fahrlässig begangener Straftaten besteht. Die Grenzen zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sind oftmals fließend, und die Staatsanwaltschaft, die  verpflichtet ist, jedem Anfangsverdacht einer Straftat nachzugehen, unterstellt bei schwerwiegenden Vorwürfen häufig vorsätzliches Verhalten. Im Übrigen sind viele Delikte nur bei vorsätzlicher Begehung überhaupt strafbar. Dem Beschuldigten drohen langwierige und belastende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, die mit Ruf- bzw. Imageschäden verbunden sind und eine Bedrohung der privaten wie beruflichen Existenz darstellen können. Um diesen Risiken Rechnung zu tragen und eine optimale Verteidigung zu ermöglichen, sieht der Spezial-Straf-Rechtsschutz besondere Leistungen vor, wie z.B. die Möglichkeit, mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen zu treffen und eigene Gutachter zu beauftragen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz (nebenberuflich)

Darum_Spezial_Straf_Rechtsschutz

Von Kampfsportlern für Kampfsportler entwickelt.


Leistungs-Highlights des Spezial-Straf-Rechtsschutzes für Trainer

Versicherungsschutz auch beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten (im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt der Versicherungsschutz allerdings rückwirkend, der Versicherte hat die erbrachten Leistungen grundsätzlich zu erstatten)
keine Rückforderung von Kosten bei Verfahrensabschluss durch Strafbefehl
Versicherungsschutz für alle Vergehen und bestimmte Verbrechenstatbestände (z.B. minderschwere Fälle)
Sonderregelung zum Rechtsschutzfall: als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Behörde (es kommt also Versicherungsschutz auch in Betracht, wenn die angebliche Straftat in die Zeit vor Abschluss des Spezial-Straf-Rechtsschutzes fällt)
Aufhebung von Risikoausschlüssen: im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gelten die Risikoausschlüsse der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (§ 3 ARB) als aufgehoben (Ausnahme: Bereich des Kartellrechts)
Versicherungsschutz für Honorarvereinbarungen mit dem Verteidiger: Übernahme der aufgrund einer Gebührenvereinbarung mit dem Verteidiger über die gesetzliche Vergütung (gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) hinausgehenden angemessenen Kosten; ohne Höchstentschädigungsgrenzen für bestimmte Verfahrensabschnitte
Versicherungsschutz für Kosten eigener Gutachter: Übernahme der angemessenen Kosten gutachtlicher Stellungnahmen (Privatgutachten), die bereits im Vorfeld bzw. außerhalb gerichtlicher Verfahren durch die Verteidigung veranlasst worden sind
Versicherungsschutz für anwaltliche Tätigkeiten auch im Verwaltungsrecht: Übernahme der Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts zur Unterstützung der Strafverteidigung
Versicherungsschutz für einen Zeugenbeistand: Übernahme der Kosten eines anwaltlichen Beistandes, wenn eine versicherte Person als Zeuge vernommen wird und Gefahr läuft, sich selbst zu belasten
Versicherungsschutz für Reisekosten des Verteidigers: Kosten der Reisen des Verteidigers an den Ort des zuständigen Gerichts oder an den Sitz der Ermittlungsbehörde sind mitversichert
inklusive Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für eine Firmenstellungnahme (beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen): Übernahme der Kosten einer vorsorglichen anwaltlichen Stellungsnahme für die betroffene Firma, wenn die tatsächlich für eine mögliche Straftat Verantwortlichen noch nicht feststehen
! Die Leistungen sind verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) nebst etwa vereinbarter Spezialklauseln.

Mehr zum Thema Straf-Rechtsschutz kannst Du auf unserer kostenlosen Broschüre "Straf-Rechtsschutz - wenn der Staatsanwalt ermittelt" nachlesen:

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Trainer sind potentiell gefährdet

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