Wer braucht eine Betriebshaftflicht?
Grundsätzlich jeder der gewerbsmäßig ein Unternehmen oder eine Firma betreibt braucht eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Also jede Kampfsport- und Kampfkunstschule, und jeder gewerbsmäßige Trainer. Auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast und unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst brauchst du eine Haftpflichtversicherung, die dich als Trainer absichert. Für "Einzelkämpfer", nebenberufliche Trainer und Ehrenamtliche haben wir ein spezielles Trainerschutz-Konzept, solange deine Einnahmen unter 17.500,-- Euro im Jahr liegen und du keine Angestellten hast.
Für alle anderen, die eine Kampfkunstschule oder Kampfsportschule betreiben, gibt es unser Kampfkunst-Schulkonzept.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Kampfkunstschulen.
Was muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kampfkunstschulen bieten?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Kampfsport muss auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten sein. Ein 08/15 Standartangebot hilft dir wenig. Deshalb achten wir genau darauf, dass unsere Produktgeber von vorneherein zahlreiche Klauseln mitversichern, die du bei vielen Versicherern gar nicht oder nur gegen deftige Zuschläge bekommst.
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen für eine Betriebshaftpflicht im Kampfsport sollten nicht unter 5.000.000 EUR betragen. Es sollten Personen-, Sach- und Vermögenschäden abgesichert sein.
Die meisten Schulen, Gym´s und Studios sind angemietet. Deshalb ist der Versicherungsschutz für Mietsachschäden ein wichtiger Baustein. Da die Kampfkunstschule bzw, der Verantwortliche für die Schule vom Gebäudeversicherer in Regress genommen werden kann wenn es z.B. zu einem Brand kommt, für den die Schule haftbar ist sollte die Versicherungssumme für Mietsachschäden nicht begrenzt sein, sondern bis zur Höhe der Sachschadendeckung gehen. Viele Versicherer begrenzen hier oder versichern gar keine Mietsachschäden außer du beantragst es ausdrücklich.
Versicherte Tätigkeit
Es ist wichtig, dass alle Tätigkeiten, welche deine Schule ausübt dem Haftpflichtversicherer bekannt und im Vertrag erfasst sind. Selbst wenn es sich nur um "Kleinigkeiten" handelt. Die Haupttätigkeit der Kampfkunstschule wird in der Regel der Sport- und Trainingsbetrieb als Kampfsportschule sein.
Doch was ist mit anderen Tätigkeiten?
Beispiele:
Hinzukommende Tätigkeiten wenn der Vertrag bereits besteht
Solche "hinzukommenden Risiken" (also vieles was du Oben schon gelesen hast) sollten versichert sein, am besten bis zu nächsten Rechnung. Viele Versicherer haben hier nur kurze Fristen zu Meldung neuer Risiken in der Betriebshaftpflichtversicherung.
Selbstbehalte und Begrenzung von Versicherungssummen
Immer wieder sehen wir, dass Versicherer in Teilbereichen der betrieblichen Haftpflicht, Haftungsobergrenzen vereinbaren. Also in bestimmten Teilbereichen wesentlich weniger als die vereinbarte Versicherungssumme bezahlen. Das ist grundsätzlich Fair und in Ordnung, vorausgesetzt diese Obergrenzen machen Sinn und sind nicht absichtlich deutlich zu niedrig gewählt.
Ähnlich nur in die andere Richtung verhält es sich mit Selbstbehalten. Bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung erst nach Erreichen eines bestimmten Geldbetrags die Schadenzahlung übernimmt.
Selbstbehalte kennst du aus der KFZ-Versicherung sie machen Sinn wenn sie nicht zu hoch angesetzt sind.
Klauseln (einSchlüsse und Ausschlüsse)
Unter welchen Umständen zahlt die Versicherung und wann nicht. Vieles ist im Kleingedruckten klar geregelt. Oft gibt es aber im Schadensfall eine böse Überraschung, weil die Klausel gar nicht bekannt war oder die Bedeutung nicht klar ist.
Beispiele
Je Kundenfreundlicher desto besser. Nur, versteht schon Versicherungs-Chinesisch?
Deshalb hier noch ein Beispiel: Du versäumst es deine elektrischen Geräte gemäß DGUV V3 (gesetzliche Vorschrift für jedes Unternehmen). Durch einen Kurzschluss in der Soundanlage kommt es zu einem Brand. Der Gebäudeversicherer deines Vermieters nimmt dich deshalb in Regress. Und jetzt kommt´s, dein Haftpflichtversicherer verweigert die Schadenzahlung weil du diese gesetzliche Vorschrift nicht eingehalten hast.
Leider ist das Alltag im Schadenfall. Deshalb vereinbaren wir in unseren Anträgen Spezial-Klauseln. Damit unsere Kunden besser abgesichert sind. Viele solcher Spezialklauseln erhältst du nur beim Versicherungsmakler und auch dort nur unter bestimmten Voraussetzungen des Maklerunternehmens.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kampfkunstschulen?
Das hängt ganz von deinem Unternehmen ab. Deshalb gibt es keine Pauschalaussage. Am besten du kontaktierst uns.
Du kannst uns anrufen, Email schreiben, mit uns chatten wir beraten dich telefonisch oder auch am Bildschirm, ganz wie es dir lieber ist.
Das alles kostenfrei.